Aufnahme in eine bereits bestehende Klasse als „Quereinsteiger“
Grundsätzlich haben alle Schüler*innen die Möglichkeit, an unsere Schule zu wechseln. Nach dem Eingang des ausgefüllten Anmeldebogens inklusive aller Anlagen (die letzten drei Zeugnisse, ein aktuelles Foto sowie Masernimpfstatus) wird die Klassenleitung die Möglichkeit einer Aufnahme prüfen.
Wir bieten für die Gespräche und ggf. sich anschließende Hospitationen (14 Tage) zeitlich folgende Aufnahmeblöcke an:
Block 1: Hospitationszeitraum direkt zu Schuljahresbeginn bis maximal zum 01. Oktober eines Schuljahres
Block 2: Nach den Weihnachtsferien bis spätestens zu den Osterferien
Ist die Aufnahme in die angefragte Klasse generell möglich, wird sich die Klassenbetreuung innerhalb der genannten Aufnahmezeiträume bei Ihnen melden und einen Gesprächstermin mit Ihnen und Ihrem Kind vereinbaren. Sind im Rahmen dieses Kennenlerngesprächs alle der Meinung, dass die Schule für das Kind eine gute Alternative wäre, folgt eine Einladung zu einer zweiwöchigen Hospitation in der entsprechende Klasse; so lernt das Kind den Unterricht an unserer Schule sowie die potenziellen Klassenkamerad*innen kennen.. Im Anschluss an die Hospitation entscheidet die Stufenkonferenz über die Aufnahme des Kindes.
Wird die Aufnahme positiv entschieden, kann die Schülerin / der Schüler direkt bei uns bleiben; die Probezeit umfasst ein Schuljahr. In dieser Zeit finden regelmäßig (ca. alle 3 Monate oder nach Bedarf) Gespräche zwischen den Eltern und der Klassenbetreuung statt.
Bitte beachten Sie, dass wir zwischen den Oster- und den Sommerferien keine Hospitationen mehr durchführen – es gelten die Schulferien des Landes NRW. Wir bitten also im Vorfeld um etwas mehr Geduld, wenn Ihre Bewerbung in diese Zeit fällt.
Sie ziehen um? Wenn Sie einen Schulwechsel aufgrund eines Umzugs planen, teilen Sie uns das gern mit, dann suchen wir gemeinsam eine individuelle Lösung!
Nach der von der Klassenlehrkraft ausgesprochenen Aufnahme laufen alle vertraglichen Belange automatisch an. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gern an unser Sekretariat!
Wir können aktuell leider keine Schülerinnen oder Schüler aufnehmen, bei denen ein besonderer Förderanspruch nach AO-SF besteht oder beantragt wurde.