01. Wer sind die Hauptverantwortlichen für die Durchsetzung der angeordneten Corona-Maßnahmen?
Die Schulleitung und der Vorstand (ggf. in Vertretung die Geschäftsführung) sind für die Maßnahmen und ihre Umsetzung verantwortlich. Sie vertreten die Schule gegenüber der unteren und oberen Schulbehörde.
02. Welche Verantwortung haben die Verantwortlichen gegenüber der Bezirksregierung?
Die Freie Waldorfschule Soest ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule, die der Schulaufsicht unterliegt. Im Rahmen der mit der Pandemie vorgegebenen Maßnahmen ist die Schule verpflichtet sich an die Verordnungen zu halten und diese umzusetzen.
03. Welche Ordnungsstrafe ist zu erwarten bei Nichterfüllung des Maßnahmenkatalogs?
In letzter Konsequenz ist mit einer Schulschließung und somit dem Entzug der Schulgenehmigung zu rechnen. Damit verbunden könnten Rückforderungen der laufenden Zuschüsse im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung sein.
04. Wie passen die Vorgaben zur Testpflicht in der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) mit der Schulpflicht überein?
Die CoronaBetrVO gibt vor, dass Schüler*innen, die sich nicht testen lassen, nicht in die Schule kommen dürfen. Hierbei wird ein Nutzungsverbot geregelt und nicht die Schulpflicht berührt.
Eine Verletzung der Schulpflicht entsteht erst dadurch, dass Eltern ihre Kinder nicht testen lassen wollen und somit nicht zur Schule schicken können. Die Schulpflichtverletzung ist somit durch die Eltern selbst veranlasst bzw. durch das Kind, welches nicht zum Unterricht erscheint.
05. Wie sind der Ablauf und die Betreuung der positiv getesteten Kinder organisiert?
Die Kinder werden in einen separaten Raum geführt und dort bis zur Abholung betreut.
06. Was passiert mit Kindern die sich weigern einen Test in der Schule durchzuführen (die aber schon an dem Tag in der Schule sind)?
Die Eltern werden informiert und die Kinder werden nach Hause geschickt bzw. müssen abgeholt werden.
07. Wie ist die Regelung bei Kindern die am Testtag krank sind oder die Schule verspätet erreichen?
Wenn Schüler*innen an den Testtagen unserer Schule (Montag und Donnerstag) nicht da sind, erfolgt keine Nachtestung an unserer Schule. Die Schülerin/der Schüler muss einen negativen Testnachweis (nicht älter als 48 Std. bei Erscheinen im Unterricht) von einer der öffentlichen Teststellen mitbringen, um am Folgetag am Unterricht teilnehmen zu können.
Verspätete Schüler*innen werden wir versuchen beim Eintreffen nach zu testen. Häufen sich Verspätungen bei immer den gleichen Kindern, werden wir Sie informieren und können ggf. keine Nachtestung für diese Schüler*innen mehr anbieten. Sie müssen dann abgeholt werden und können nicht am Unterricht teilnehmen.
Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle Teststellen im Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/start/startseite/corona/schnelltests/schnelltests.php
08. Wie ist der Ablauf/Betreuung bei Verletzungen/Nasenbluten im Rahmen der Tests?
Wie bei jeder Verletzung von Schüler*innen in der Schule leisten wir Erste-Hilfe. Je nach Schwere der Verletzung kann das Kind anschließend am Unterricht teilnehmen oder wir informieren die Eltern, dass sie das Kind abholen müssen.
09. Wer haftet bei Verletzungen/Schäden im Rahmen der Testung?
Die Schüler*innen testen sich selber. Es erfolgt keine Durchführung durch Dritte, sondern die Testung wird lediglich beaufsichtigt. Selbstverständlich werden alle Aufsichtspersonen bestmöglich darauf achten, dass sich die Schüler*innen nicht verletzen und ggf. mündliche Hilfestellung geben.
10. Welche Tests (Hersteller) werden verwendet?
Aktuell werden Tests der Firma Siemens verwendet.
https://www.clinitest.siemens-healthineers.com/
Wir wissen nicht, welche Tests die Landesregierung in Zukunft bereitstellen wird, aber auch dem Land ist klar, dass die aktuellen Tests nicht optimal für die Schüler*innen der unteren Klassen sind. Das Land bemüht sich, künftig kinder- und altersgerechtere Testverfahren zur Verfügung zu stellen.
11. Werden die Arbeitsschutzrichtlinien, die es für Tragezeiten von FFP2 Masken gibt, eingehalten?
Es besteht keine Pflicht zum Tragen von FFP 2 Masken. Alle Schüler*innen dürfen auch OP-Masken tragen.
Vor der Verabschiedung von Verordnungen prüft das Land die Rechtmäßigkeit in Verbindung mit anderen Richtlinien und Verordnungen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen hat.
12. Wie lauten die Empfehlungen des Bundes der Freien Waldorfschulen und der Landesarbeitsgemeinschaft zu den Maßnahmen?
Die Landesarbeitsgemeinschaft verweist auf ihrer Internetseite auf die Empfehlungen des Bundes der Freien Waldorfschulen. Die Corona-FAQs des Bundes finden Sie unter folgendem Link: https://www.waldorfschule.de/ueber-uns/corona-faq
13. Warum handeln Waldorfschulen in anderen Bundesländern anders?
Die Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie sind größtenteils Ländersache. So werden Beschlüsse der Ministerkonferenzen unterschiedlich in den Ländern umgesetzt. Jedes Bundesland stellt seine eigenen Verordnungen auf.
14. Welche Konsequenzen entstehen für Schüler*innen, deren Eltern sich gegen eine Testung entscheiden und die somit zu Hause bleiben?
Diese Schüler*innen werden im Distanzunterricht beschult. Nicht getestete Schüler*innen haben aber keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. Soweit möglich werden sie aber per Videokonferenz dem laufenden Unterricht zugeschaltet. Unterrichtsmaterial wird zudem auf der Bildungsplattform bereitgestellt. Es ist unser Ziel, dass kein Kind den Anschluss verliert.
15. Warum dürfen Eltern i. d. R. nicht das Schulgelände und die Gebäude betreten?
Sämtliche Verordnungen dienen dazu, die Schüler*innen bestmöglich im Rahmen ihres Schulbesuches zu schützen. Das ist nicht mehr möglich, wenn Eltern permanent Zutritt haben. Die Schule soll derzeit zum geschützten Raum werden und da gilt es Schüler*innen, aber auch Mitarbeiter*innen, vor Personen zu schützen, bei denen wir nicht kontrollieren können, ob sie die vorgegebenen Corona-Maßnahmen befolgen. Das ist auch der Grund, warum wir ärztliche Maskenbefreiungen für Eltern nicht auf unserem Grundstück akzeptieren. Es gibt keine Ausnahmeregelungen für Eltern, die keine medizinische Maske tragen. Sie können während der Pandemie nicht das Gelände und die Räumlichkeiten aufsuchen.
Stand: 04/2021