Liebe Eltern,

bei der Schulleitung und der Geschäftsführung gingen letztlich Aufforderungen ein, dieses oder jenes Statement zur Maskenpflicht via Schulverteiler zu veröffentlichen. Dieses Ansinnen lehnen wir ab und werden sie auch in Zukunft ablehnen, da wir als Schule in dieser Frage nicht Stellung beziehen.

Denn auch als Ersatzschule in freier Trägerschaft sind wir verpflichtet, die Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung umzusetzen. Dieses nicht zu tun könnte zu Sanktionen durch die Schulaufsicht bis hin zum Entzug der Schulgenehmigung führen, was keine Schulleitung, die ihre Verantwortung ernst nimmt, riskieren möchte. Die nordrhein-westfälischen Waldorfschulen haben diesbezüglich von der Kanzlei Barkhoff und Partner eindeutige Rechtsauskunft bekommen.

Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die Situation für unsere Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte einigermaßen erträglich zu gestalten. Niemand trägt gern Maske, aber bislang haben alle Beteiligten sich ohne große Proteste dieser Pflicht gefügt und versucht, bestmöglich damit umzugehen.

Wenn Sie Ihre Ablehnung der Maskenpflicht Ausdruck verleihen wollen, wenden Sie sich bitte an die Landesregierung. Die schulführenden Gremien sind nicht die passende Adresse dafür.

Außerdem möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Eltern das Schulgelände nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten dürfen. Unabhängig von eventuell vorliegender Entbindung von der Maskenpflicht werden wir, sofern kein dringender Notfall vorliegt, von unserem Hausrecht Gebrauch machen und maskenlose Eltern des Schulgeländes verweisen. Der Parkplatz gehört ebenfalls zum Schulgelände.

Die Maskenpflicht ist aktuell befristet bis zum 31. August, was ein sehr überschaubarer Zeitraum ist.

Warten wir doch in Ruhe ab, wie es weiter geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Borgmann

für die Schulleitung